[Neuer Kurs] KI-Kompetenz

[Neuer Kurs] KI-Kompetenz

von Webmaster [th] -
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Artikel 4 der KI-Verordnung fordert KI-Kompetenz bei allen Mitarbeitern.

So müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um KI-Systeme effektiv einzusetzen. Dies umfasst nicht nur das Verständnis der technischen Aspekte, sondern auch die Fähigkeit, fundierte Entscheidungen zu treffen. So muss ein breites Verständnis dafür geschaffen werden, was KI kann (und eben auch, was sie nicht kann) sowie über ihre Chancen, aber auch deren Risiken sowie über rechtlichen Vorgaben zu vermitteln.

Die UIMC bietet nun auch einen Schulungskurs für KI-Kompetenz an; bei Interesse kommen Sie gerne über ecollege@uimc.de auf uns zu. Weitere Hintergrundinformationen zur KI finden Sie in unseren Vortragsunterlagen unter Webinare/Aktuelles (Selbsteinschreibung möglich) und auf unserer Internetseite unter KI-Kompetenz

Die Formulierung in der KI-Verordnung lautet:
„Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“ (Artikel 4 KI-VO)